AGB

ALLGMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN

gültig ab 1.1. 2019


Der Stellenanzeiger ist ein Online-Stellenportal und bietet insbesondere folgende Dienstleistungen:

1. Angebot für Stellen-Suchende

Kostenfreies zur Verfügung stellen eines aktuellen, umfassenden Stellenangebotes umfassend Stellen, Jobs, Teilzeitstellen, Lehrstellen, Praktikas. Kostenfreies zur Verfügung Stellen von Ratgebern, Tipps, Vorlagen, Links, Empfehlungslisten zu Arbeitsmarkt und Stellensuche. Bieten eines kostenlosen Stellen-Abos mit JOB-Boter. Bieten einer Plattform für das Schalten eines eigenen Bewerbungsinserates. Weitere Dienstleistungen für Stellen-Suchende siehe Kap.

2. Angebot für Firmen / Unternehmen / NPOs

- Publikation Stellen-Anzeigen

Der Stellenanzeiger.ch publiziert / zeigt / veröffentlicht der stellenanzeiger.ch Stellen-Anzeigen / Job-Inserate / Stellenangebote von Firmen / Unternehmen aller Branchen und Grössen mit Sitz in der Schweiz und der EU gegen Erstattung von Publikations-Kosten. Insertionsformen, Preise, weitere Produkte und Leistungen sind im Kap. "Firmen-Inserenten" aktuel online punliziert.

. Publikation von Werbung

Der Stellenanzeiger.ch publiziert / zeigt / veröffentlicht Werbungen. von Firmen / Unternehmen aller Branchen und Grössen mit Sitz in der Schweiz und der EU gegen Erstattung von Publikations-Kosten.


3. Angebot für Online-Stellen-Portale / Nischen-Portale

Zur Bereicherung seines Stellen-Angebots publiziert der Stellenanzeiger.ch die Stellen anderer Stellenportale nach Absprache bzw. Bedarf bzw. Wunsch der Stellen-Suchenden.
Insertionsformen, Technik, weitere Produkte und Leistungen sind im Kap. "Das JOB-Netzwerk" aktuel online publiziert.

4. JOB-Netzwerk

Zur Bereichung des Kunden-Angebots publiziert der Stellenanzeiger.ch die Stellen seiner Kunden, je nach Auftrag auch bei den Stellen-Portalen des JOB-Netzwerks. Dies passiert automatisiert bzw. über den JOB-Controller, der Stellen je nach Titel zur Publikation in den passenden Stellen-Plattformen zuteilt. Insertionsformen, Technik, weitere Produkte und Leistungen sind im Kap. "Das JOB-Netzwerk" aktuel online publiziert.

5. Weitere Bestimmungen

- Abwicklung Auftrag

Gewöhnlich werden Aufträge Online über Schnittstellen oder per Mail erteilt. Publikationsaufträge sind innert weniger Stunden im Stellenanzeiger.ch bzw. Job-Netzwerk online. Die Kunden sind jederzeit über laufende Publikationen, deren Beginn und Ende usw. informiert bzw. können sich über ihr Login hierüber informieren.

- Ablehnung Auftrag

Der Stellenanzeiger kann ohne Angabe von Gründen einen Publikationsauftrag ablehnen. Gewöhnlich werden die Gründe dem Auftraggegber mitgeteilt.
Eine Ablehnung geschieht insbesondere wenn
- begründeter Verdacht auf dubiose / zweifelhafte / kriminelle / ehrverletzende, sexistische Geschäfte bzw. Inhalte zu Unternehmen und Publikation bestehen

- Rechnung

Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Abweichend kann eine Rechnung per Post gewünscht werden.
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Skonto zu bezahlen
Es erfolgen 2 Mahnungen und eine Betreibungsandrohung. Alsdann wird das Inkassobüro beauftrag

- Publikationsdauer + Toleranz

Je nach Produktwahl wird eine Publikationsdauer gewährleistet und eine Toleranz von 10 Tagen für Einzel-Insertionen / ABO bzw. 1 Monat für
Jahres-ABOS zugezählt. Die Toleranz soll technische Ausfälle und Unregelmässigkeiten ausgleichen. Kunden haben keinen Anspruch auf eine weitere
Publikationsdauer ausser der Unterbruch übersteigt die gewährte Toleranz.

- Verlängerung + Kündigung

Um Unterbrüche zu vermeiden ist der Kunde damit einverstanden, dass sich sein JAHRES-ABO automatisch um ein Jahr verlängert, wenn er sein JAHRES-ABO nicht auf Ende der Beitragsperiode kündigt. Die Kündiigungsfrist beträgt hierbei 2 Monate und hat bis spätestens auf Ende des Vormonates zu erfolgen.

- Preise + MwSt

Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarungen gelten die im StellenAnzeiger.ch per Stichtag publizierten Preise. Die MwSt ist in den Preisen nicht enthalten bzw. wird diesen zugeschlagen.

- Garantie JAHRES-ABO
Verändert der Kunde die Programmierumgebung seiner Homepage massgeblich und teilt dies dem StellenAnzeiger nicht mit, übernimmt der StellenAnzeiger bis zur Mitteilung keine Haftung für die ordentliche Publikation und schuldet keinen Ersatz jedwelcher Art. Avisiert der Kunde dem StellenAnzeiger techn. Aenderungen in seiner Homepage stehen die Fristen still und der StellenAnzeiger verlängert die Mitgliedschaft um die Dauer des Publikationsunterbruchs.

- Technik
Sobald die JOB-Boter-Technologie des StellenAnzeigers zum Einsatz kommt, erstellt der StellenAnzeiger eine massgeschneiderte Programmierung für die automatisierte Uebernahme aller Stellenanzeigen von der Kundenhomepage im Intervall, per Stichtag innerhalb von 24 Stunden. Voraussetzung für die JOB-Boter-Technologie ist, dass der Kunde seine Stellenanzeigen auf seiner Homepage und/oder einer dritten Homepage publiziert. Aendert der Kunde die techn. Gestaltung und/oder die Programmierumgebung seiner Homepage kann eine Anpassung der Programmierungen seitens StellenAnzeiger nötig werden. Zeigt der Kunde bevorstehende Aenderungen an ist der Unterbruch auf ca. 1 Tag begrenzt.

- Angebote + Preise

Der Stellenanzeiger.ch macht nur im Ausnahmefall bzw. ab einem Auftragsvolumen von 3'000 CHF ein Angebot.
Primär gelten die im Stellenanzeiger.ch publizierten Preise + Leistungen als Angebot und können vom Kunden verlangt werden,
falls Stellenanzeiger.ch diese nicht ordentlich erfüllt.

- Auftrag
Diese können direkt per E-Mail-Vorlagen im StellenAnzeiger erteilt werden und sind verbindlich. Vorlage für Einzelinserate können als Textfile, PDF oder URL-Adresse erfolgen. Die Bestellung gilt als Auftrag und Vertrag im Sinne des OR. StellenAnzeiger und Kunde können den Auftrag bei Auftragssummen ab 3'000 CHF mit einem Vertrag schriftlich bestätigen.

- Banner + Technik
Gewöhnlich nimmt der StellenAnzeiger die Bannervorlage vom web. Ist dies nicht möglich stellt der Kunde dem StellenAnzeiger eine Vorlage zur techn. Umsetzung zur Verfügung.

- Garantie
StellenAnzeiger garantiert die unterbruchlose Publikation der Inserate, Banner und anderen Publikationen. des Banners.
Wird ein Unterbruch festgestellt hat der Kunde das Recht um eine dem Unterbruch entsprechende Publikationsverlängerung.

- Preise + MwSt
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken und sind exklusive Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar.
Überweisungen erfolgen auf das Postkonto der Internet StellenAnzeiger AG.

GERICHTSTAND
Gerichtstand ist Glarus-Nord

Fragen und Inputs können Sie uns hier schicken.